Rektorat

Der Rektor, Prof. Dr. rer. oec. Volker Tolkmitt, ist Vorsitzender des Rektorats, dem ferner

Schwerpunkte

Das Rektorat bereitet Entscheidungen des Senats und des Hochschulrats vor. Beide Gremien informiert es über alle Angelegenheiten der Hochschule.

Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz ordnet dem Rektorat die Zuständigkeit für viele Angelegenheiten der Hochschule zu:

Unter anderem erstellt das Rektorat den Hochschulentwicklungsplan, formuliert Zielvereinbarungen nach innen mit den Fakultäten und nach außen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Das Rektorat entscheidet im Benehmen mit dem Senat über die Errichtung von Studiengängen und zentralen Einrichtungen der Hochschule.

Auch die Bedarfsplanung für die bauliche Entwicklung und Ausstattung der Hochschule fallen in die Zuständigkeit des Rektorats.

Es teilt die der Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel auf. Das Rektorat legt dem Hochschulrat den Entwurf des Wirtschaftsplanes vor und erstellt den Jahresabschluss der Hochschule.